Autor Peter M. Crause

Antikörpertests

Prinzipiell unterscheidet man zwischen Tests, die akute Infektionen nachweisen und solchen, die Hinweise darauf geben, ob jemand eine Erkrankung bereits hinter sich hat. Für die akute Diagnostik werden Abstriche im hinteren Rachen genommen und anschließend im Labor auf genetisches Material des Virus untersucht. Ergebnisse gibt es meist schon am nächsten Tag. Diese Labortests basieren auf einer Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR). Bei einem solchen PCR-Test wird das Erbmaterial des Virus vervielfältigt. Vorteil hierbei ist es, dass die Viren auch dann nachgewiesen werden, wenn nur wenige Erreger vorhanden sind. Eine Testmethode mit einer hohen Treffsicherheit, die nur das gewünschte Virus nachweist. Der sogenannte „Gold-Standard“ in der Testung. Daher rät auch der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) Patientinnen und Patienten mit auffälligen Symptomen, sich an ein ärztlich geführtes Corona-Testzentrum zu wenden. Dort könnten die Ärztinnen und Ärzte ohne Umwege einen PCR-Test im Facharztlabor beauftragen, um einen Coronavirus-Verdacht abzuklären.

Der Umweg über einen gewerblichen Antigen-Schnelltest sollte bei diesen Patienten angesichts einer Positivrate von derzeit weit über 15 Prozent und der neuen Omikron-Mutation entfallen, so der BDL. „Die ersten Infektionen mit der Omikron-Mutante fallen in die Hochinzidenzphase. Verlangsamen können wir die Ausbreitung dieser vermutlich besonders infektiösen Virusvariante, indem wir konsequent auf das PCR-Verfahren setzen“, so der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski. Zwar müssten die medizinischen Labore bereits jetzt Tag für Tag ein gewaltiges Testpensum stemmen. Bei typischen Symptomen sei der Antigen-Schnelltest vom Testzentrum jedoch keine sinnvolle Alternative zum PCR-Test: „Ein positives Schnelltestergebnis bewirkt meist eine Verzögerung von ein bis zwei Tagen. Erst dann wird der PCR-Test angestoßen, der Klarheit über die Infektion und Infektiosität bringt. Dieser Zeitverzug bis zur PCR birgt weitere Ansteckungs- und Verbreitungsgefahren.

Wir sollten keine epidemiologischen Lücken entstehen lassen“, so der Lübecker Labormediziner. Problematisch sei, dass die meisten Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus schon vor Auftreten der in Deutschland vorherrschenden Delta-Variante zugelassen worden seien. Erfahrungen der Laborärztinnen und Laborärzte deuteten darauf hin, dass zumindest einige Antigen-Schnelltests die Zulassungsstandards im praktischen Einsatz nicht oder nicht mehr erreichten. Was dies im massenhaften Schnelltest-Einsatz für die Eindämmung der Omikron-Variante bedeute, darüber könne man nur spekulieren. Gerade vor dem Hintergrund bestehender Unsicherheiten zu weiteren Qualitätsverlusten der Antigen-Schnelltests sei es jedoch wichtig, bei allen Verdachtsfällen schnell einen PCR-Test durchzuführen. Erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen könnten so schneller und effektiver umgesetzt werden.

Immer mehr testen?

Testen ist ganz sicher ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen Corona. Allerdings ist die Diskussion über die Anzahl, die Testverfahren und die zu testenden Personen offen. Schaut man auf die Antigen-Schnelltests und deren Auflistung beim Paul-Ehrlich-Institut, dann bleiben doch eine Menge an Fragen offen. Viele sind schon bei hoher Viruslast nicht mehr zuverlässig, einige überhaupt noch nicht freigegeben und dürfen durch eine EU-Sonderverordnung dennoch eingesetzt werden – was bringt es da, massiv zu testen? Nun kommt die begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal plus Testung. Auch hierzu nimmt der BDL klar Stellung. Statt symptomfreie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen pauschal in kurzen Zeitabständen auf das Coronavirus zu testen, schlägt der Berufsverband eine Orientierung am Antikörpertiter vor. Hierzu sei es jetzt wichtig, dass endlich vom RKI Grenzwerte festgelegt werden, nach denen ein sicherer Impfschutz vorliegt. Geimpfte oder nachweislich Genesene, die einen Antikörperwert oberhalb dieses Grenzwertes haben, sollten für einen Zweimonatszeitraum als getestet gelten, solange sie keine Symptome aufweisen. Diese in medizinischen Einrichtungen Beschäftigten würden dann dem 2G+-Status gleichgestellt: geimpft oder genesen und getestet.
„Nach den von uns durchgeführten Antikörpermessungen verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen, die in den meisten Fällen schon eine Booster-Impfung erhalten haben, über hohe bis sehr hohe Antikörperspiegel“, betont Dr. Andreas Bobrowski.