Behandlungsfehler-TK

Werbebeitrag/ Autor: Peter M. Crause

Behandlungsfehler

Es ist eine Zahl, die aufhorchen lässt: 7.540 Mal meldeten sich 2025 Versicherte der Techniker Krankenkasse mit dem Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. Ein neuer Höchststand, der 14 Prozent über dem Vorjahr liegt und eine Entwicklung fortsetzt, die seit Jahren zu beobachten ist. Doch was bedeutet das wirklich? Nicht jeder Verdacht bestätigt sich – etwa jeder dritte Fall erhärtet sich bei der Überprüfung, sodass Medizinrechtler ein Verfahren einleiten können. Doch selbst diese Zahl ist nur die Spitze des Eisbergs. Experten wie TK-Vorstand Jens Baas warnen seit Monaten: Die Dunkelziffer ist hoch, zu viele Fehler werden verschwiegen oder kleingeredet, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen.

Fehler gibt es überall

Besonders betroffen sind chirurgische Eingriffe, die mit 29 Prozent an der Spitze der Verdachtsfälle stehen. Dahinter folgen Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit elf Prozent. Die Bandbreite der Vorwürfe ist groß, doch ein Muster kristallisiert sich heraus: Oft geht es um Abweichungen vom medizinischen Standard, die zu gesundheitlichen Schäden führen. Doch selbst wenn die Kasse in Abrechnungsdaten klare Hinweise auf mögliche Fehler entdeckt, darf sie die Versicherten nicht aktiv darauf hinweisen – eine strukturelle Hürde, die die Aufklärung erschwert.

Die TK fordert daher ein einheitliches Melderegister, das Ärztekammern, Medizinischen Dienst und Krankenkassen zusammenführt. Bisher führen alle ihre eigenen Statistiken, was den Überblick über die Gesamtlage erschwert. Baas betont: „Wir müssen dringend die Weichen stellen, dass unentdeckte Behandlungsfehler besser ermittelt werden können.“ Doch es geht nicht nur um Transparenz, sondern auch um eine offene Fehlerkultur. Statt Fehler zu vertuschen, sollten sie als Lernchance begriffen werden – für ein Gesundheitswesen, das sich stetig verbessert.

Das können Betroffene tun

Für viele Betroffene ist der erste Schritt der schwerste: den Verdacht überhaupt zu äußern. Doch genau hier beginnt der Weg zur Klärung. Der erste Rat der Experten lautet daher, das Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu suchen. Oft lassen sich Missverständnisse oder unbegründete Zweifel so ausräumen. Doch wenn der Verdacht bleibt, gibt es klare Anlaufstellen. Die eigene Krankenkasse ist dabei ein zentraler Ansprechpartner – sie ist gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen kostenlos zu unterstützen. Das kann etwa die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch den Medizinischen Dienst (MD) umfassen, das prüft, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt und ob dieser den gesundheitlichen Schaden verursacht hat.

Wer unsicher ist, ob es sich um einen Behandlungsfehler handelt oder wie man vorgehen soll, kann sich auch an unabhängige Beratungsstellen wenden. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen (BAGP) bieten kostenlose Unterstützung und helfen, den nächsten Schritt zu planen. Zudem gibt es in vielen Bundesländern Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, die außergerichtlich klären können, ob ein Fehler vorliegt. Diese Stellen sind spezialisiert darauf, solche Fälle zu begutachten und können so eine neutrale Einschätzung liefern.

Informationen sammeln

Wichtig ist auch, den Behandlungsverlauf genau zu dokumentieren. Ein Gedächtnisprotokoll, in dem Betroffene notieren, wer wann, wo und wie behandelt hat, kann später entscheidend sein. Auch Arztberichte, Befunde und Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Diese Unterlagen sind nicht nur für Gutachter, sondern auch für mögliche juristische Schritte von Bedeutung. Sollte sich der Verdacht bestätigen, können Betroffene entscheiden, ob sie klagen möchten – ein Schritt, der oft langwierig und kräftezehrend ist. Alternativ bietet sich ein Schlichtungsverfahren an, das viele Ärztekammern anbieten. Hier wird versucht, den Konflikt außergerichtlich zu lösen, was für beide Seiten oft weniger belastend ist.

Die TK betont, dass Betroffene keine Scheu haben sollten, ihre Krankenkasse zu kontaktieren. In vielen Fällen kann die Kasse bereits mit kostenlosen Gutachten unterstützen und den Weg zur Klärung ebnen. Denn eines ist klar: Je früher Betroffene aktiv werden, desto besser sind die Chancen, den Sachverhalt aufzuklären und mögliche Ansprüche geltend zu machen. Nur: Warum steigen die Zahlen der Verdachtsfälle so stark? Ist es wirklich so, dass mehr Fehler passieren? Oder trauen sich einfach mehr Menschen, ihre Bedenken zu äußern? Es ist wohl von jedem etwas. Und die aktuelle Entwicklung zeigt vor allem eines: Das Bewusstsein für Patientenrechte wächst.