Autor Peter M. Crause

Nebenwirkungen durch Sonne

Medikamente und Sonne? Das verträgt sich nicht immer, so die Mitteilung des AOK-Bundesverbands. Manche Arzneimittel steigern nämlich die Lichtempfindlichkeit der Haut. Da reicht dann schon eine geringe ultraviolette (UV-)Belastung, um sonnenbrandähnliche Hautreaktionen auszulösen. „Wer Medikamente einnimmt, sollte daher immer gründlich den Beipackzettel lesen. Darin sind Hinweise auf Nebenwirkungen zu Lichtempfindlichkeit und Sonneneinwirkung beschrieben“, sagt Tobias Lindner, Apotheker im AOK-Bundesverband. Reagiert die Haut nach der Einnahme von Medikamenten überempfindlich auf Sonnenlicht, ist dafür vor allem die UV-A-Strahlung verantwortlich. Üblicherweise wird Sonnenbrand durch zu viel UV-B-Strahlung ausgelöst, die kurzwelliger und energiereicher ist. Bestimmte Antibiotika, harntreibende Medikamente, einige entzündungshemmende Arzneimittel, manche Chemotherapeutika, Blutdrucksenker, aber auch pflanzliche Medikamente wie Johanniskraut können in Verbindung mit Sonnenlicht Nebenwirkungen auslösen. Dabei sind ältere Menschen eher betroffen, da sie häufiger Medikamente einnehmen. Unterschieden wird zwischen zwei Reaktionen: die phototoxische und die photoallergische. Phototoxische Reaktionen sind viel häufiger und zeigen sich meist gleich nach dem ersten Sonnenbad. Sie finden sich nur an den Körperstellen, die ungeschützt der Sonne ausgesetzt waren. Bei der deutlich selteneren Photoallergie treten die Nebenwirkungen meistens erst nach mehrmaligem Sonnenkontakt auf. Hier können dann auch Hautstellen betroffen sein, die nicht unmittelbar der Sonne ausgesetzt waren. Manche Medikamente können beides auslösen. Daher wird in Beipackzetteln auch der Oberbegriff „Photosensibilisierung“ benutzt. Die Symptome ähneln denen eines Sonnenbrandes: Die Haut rötet sich, brennt, juckt und es können sich Blasen oder Pusteln bilden.

Das hilft

Wenn die Haut geschädigt ist, helfen kühlende Lotionen. Bei stärkeren Beschwerden sollten Betroffene mit ihrem Arzt oder Apotheker klären, welche Mittel sich eignen. Bei akuten Reaktionen gilt: sofort raus aus der Sonne! Besteht der Verdacht auf Photosensibilisierung durch ein Medikament, sollte man dies durch den Arzt oder die Ärztin abklären lassen. Wenn möglich, wird das Medikament abgesetzt oder durch ein besser Verträgliches ersetzt. Geht das nicht, sollten Betroffene Sonnenbäder meiden und sich konsequent vor UV-Strahlung schützen. Der akuten Phase kann eine monatelange Überempfindlichkeit gegenüber UV-Licht folgen. Oft kommt es auch zur verstärkten Pigmentierung der betroffenen Hautstellen. Phototoxische Reaktionen können übrigens nicht nur durch Medikamente, sondern auch durch Kosmetika oder bestimmte Pflanzen und Lebensmittel hervorgerufen werden, zum Beispiel durch Zitrusfrüchte, Sellerie und die Herkulesstaude („Bärenklau“). „Damit es erst gar nicht zu einer photosensiblen Reaktion kommt, helfen eine Reihe von Maßnahmen“, so Apotheker Lindner. So sollten Medikamente mit kurzer Wirkdauer möglichst abends eingenommen werden. Aktivitäten im Freien legt man besser in die Morgen- oder Abendstunden und meidet die Mittagssonne. Auf Solariumbesuche sollten Betroffene ebenfalls verzichten. Den besten Sonnenschutz erreicht man mit Kleidung – je dichter gewebt, desto besser. Es gibt auch spezielle UV-Schutzkleidung.

Dabei sollte auf den UV-Standard 801 geachtet werden. Sinnvoll ist außerdem ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (30 und mehr), das auch ausreichenden Schutz vor UV-A-Strahlung bietet, da vor allem diese eine photosensibilisierende Hautreaktion auslöst – auch durch einfaches Fensterglas oder dünne Kleidung hindurch. Das heißt: Auch bei längeren Autofahrten oder im Büro brauchen Betroffene Schutz. Auch die richtige Lagerung von Medikamenten ist im Sommer lauf der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wesentlich. So sollen die meisten Arzneimittel zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. In der Wohnung kann man sie auch im Hochsommer in einem ungekühlten Schrank verstauen. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Im Jahr 2021 gaben die Apotheken 19,5 Millionen kühlpflichtige Arzneimittel ab. Apothekerin Silke Laubscher: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transports von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Sie empfiehlt deshalb, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen. Die Apotheken gaben im Jahr 2021 rund 11,4 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel ab.