Kontakt

Tess – Sign & Script – Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH
Albert-Betz-Str. 1
24783 Osterrönfeld

www.tess-relay-dienste.de

Werbebeitrag/ Autor: Peter M. Crause

Telefonassistenz

Für viele ist es Alltag: kurz zum Hörer greifen, eine Nummer wählen, schnell was klären. Doch was, wenn man nichts hört – oder kaum versteht, was am anderen Ende der Leitung gesagt wird? Für rund 16 Millionen Menschen in Deutschland, die in irgendeiner Form hörgeschädigt sind, ist Telefonieren alles andere als einfach. Und genau hier kommt Tess ins Spiel – ein Dienst, der den Unterschied macht. Tess – das klingt ein wenig wie der Name einer freundlichen Assistentin. Und das passt. Denn Tess ist tatsächlich ein Vermittlungsdienst, der zwischen hörgeschädigten und hörenden Menschen dolmetscht. Dabei funktioniert das Ganze ziemlich clever: Wer etwa gehörlos ist und Gebärdensprache nutzt, verbindet sich über Video mit einem Dolmetscher oder einer Dolmetscherin. Während die gehörlose Person ihre Anliegen in Gebärdensprache erklärt, wird dies live ins Telefonat übersetzt. Die hörende Person bekommt also gar nicht mit, dass im Hintergrund eine dritte Person hilft. Für alle Beteiligten entsteht so ein Gespräch fast wie jedes andere – nur eben mit einem stillen Extra. Wer keine Gebärdensprache nutzt, kann sich schriftlich mit Tess verbinden. Dann wird per Chat getippt, was man sagen möchte. Der Schriftdolmetscher übernimmt den Rest und übersetzt alles live am Telefon. Und auch das, was die andere Seite sagt, landet sekundenschnell als Text auf dem Bildschirm. So wird ein banaler Anruf beim Arzt oder bei der Bank nicht zur Hürde, sondern zur machbaren Aufgabe. Besonders beeindruckend ist, wie selbstverständlich der Dienst in unterschiedlichste Lebensbereiche integriert werden kann. Ob ein Gespräch mit dem Kundenservice, ein Termin beim Jobcenter oder der Kontakt zu Ämtern – Tess macht Kommunikation zugänglich. Und das, ohne große Hürden oder technische Spielereien. Man braucht lediglich ein Gerät mit Internetzugang und die entsprechende Software oder App. Nach der Registrierung kann es losgehen – ganz ohne technisches Vorwissen.

Ein unverzichtbarer Dienst

Das Beste daran: Tess ist nicht nur für den Alltag gedacht, sondern kann auch im Notfall Leben retten. Über die Plattform lassen sich sogar Notrufe wie 110 und 112 absetzen – sicher, verständlich und sofort. Gerade in stressigen Situationen ist es enorm wichtig, dass Menschen mit Hörbehinderung nicht auf sich allein gestellt sind. Die Relay-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher sind darauf geschult, in solchen Fällen ruhig, schnell und professionell zu vermitteln. Finanziert wird der Dienst von den großen Telefonanbietern, die gesetzlich verpflichtet sind, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Für die Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: monatlich gibt es ein kostenloses Minutenkontingent – und das wird Jahr für Jahr ausgebaut. So soll die barrierefreie Kommunikation weiter gestärkt und ein Stück Normalität geschaffen werden. Auch wer mehr Minuten braucht, kann den Dienst unkompliziert erweitern.

Tess ist aber nicht nur eine technische Lösung – Tess steht für Teilhabe. Für Augenhöhe. Für das Recht, zu kommunizieren, wann und mit wem man möchte. Der Dienst zeigt, dass Digitalisierung mehr sein kann als Komfort – nämlich ein echter Schlüssel zur Inklusion. Gerade für junge, hörgeschädigte Menschen ist Tess auch ein Stück Unabhängigkeit. Kein Warten mehr auf Freunde oder Familie, die für einen telefonieren. Kein peinliches Nachfragen beim Bäcker, wenn man etwas akustisch nicht verstanden hat. Mit Tess wird vieles einfacher – oder zumindest möglich. Nicht zuletzt ist Tess auch ein Beispiel dafür, wie Barrierefreiheit heute funktionieren kann: digital, intuitiv, ohne großes Aufheben – aber mit großem Effekt. Und vielleicht liegt genau darin die Zukunft: dass Menschen mit Einschränkungen nicht mehr am Rand stehen müssen, sondern mitten im Leben. Weil sie gehört werden – auch ohne zu hören. Apropos Barrierefreiheit im Allgemeinen: Deutschland hat sich zwar mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit verpflichtet, Zugänglichkeit in Verwaltung und öffentlichen digitalen Angeboten sicherzustellen. Doch private Unternehmen, darunter Arztpraxen, Banken oder Onlineshops, sind bislang kaum gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Lösungen anzubieten – das bremst die Entwicklung. Es gibt aber positive Beispiele: barrierefreie Wahllokale, Bahnhöfe mit Aufzügen und Leitsystemen, digitale Untertitel bei Medienangeboten oder Projekte wie „Leichte Sprache“ in Behörden oder aber eben Tess. Dennoch: Für viele Betroffene ist Barrierefreiheit in Deutschland eher Glückssache als Standard.